Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge des studiofünf mit seinen Mitgliedern, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Mitglieder sind alle Personen, die aufgrund einer Mitgliedschaft zur Nutzung der Räumlichkeiten des studiofünf berechtigt sind.
1. Nutzungsumfang
1.1. studiofünf gewährt dem Mitglied ab Vertragsbeginn die Möglichkeit, die Einrichtung sowie die übrigen vereinbarten Leistungen zu nutzen. Die Nutzungsmöglichkeit hängt von dem vereinbarten Entgelt ab. Es gelten die ausgehängten Öffnungszeiten.
1.2. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
2. Mitgliedsbeiträge / sonstige Beiträge
2.1. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus zum Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss sowie eine etwaige anfallende Servicepauschale werden am Tag des Zustandekommens der Vereinbarung fällig.
2.2. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist studiofünf berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen und die Vereinbarung fristgerecht zu kündigen.
3. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von studiofünf und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen. Insbesondere, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Trainingsbetriebes sowie der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist.
4. Pflicht der Mitglieder
4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, jede vertragsrelevante Änderung, wie z.B. Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten (Kosten von Bankrücklasten, Mahnungen etc.) gehen zu Lasten des Mitglieds.
4.2. Das Mitglied verpflichtet sich, alle Geräte und Einrichtungsgegenstände ordnungsgemäß zu nutzen.
5. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit von sich, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen haftet die studiofünf GmbH & Co. KG nur für Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung auf vorsätzliches Handeln und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Haftungsausschluss betrifft insbesondere auch die Haftung für Wertgegenstände jeglicher Art.
6. Kündigung
6.1. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind mindestens 4 Wochen vor Beendigungstermin einzureichen.
6.2. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist durch entsprechende Belege glaubhaft zu machen.
7. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.